Rechtsanwaltskanzlei Braun-Ott

Kanzlei
Braun-Ott

Bereits im Jahre 1988 wurde die Anwaltskanzlei von der Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht Jutta Braun-Ott gegründet.

Seit Beginn ist die Kanzlei schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Familien- und Erbrechts tätig. Aufgrund nachgewiesener Kenntnisse und Fähigkeiten in diesen beiden Bereichen wurde der Kanzleiinhaberin folgerichtig bereits im Jahre 1998 der Titel Fachanwältin für Familienrecht und sodann im Jahre 2010 auch der wesentlich später eingeführte Fachanwaltstitel für Erbrecht verliehen.

Im Jahre 2014 ist der Sohn der Kanzleiinhaberin, Rechtsanwalt Dr. Steffen Ott, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht, in die Kanzlei eingetreten.

Frau Rechtsanwältin Jutta Braun-Ott und Herr Rechtsanwalt Dr. Steffen Ott sind zudem zertifizierte Testamentvollstrecker AGT.

Gemeinsam bieten wir Ihnen aufgrund langjähriger Erfahrung, entsprechender Spezialisierung und ständiger Weiterbildung eine Mandatsbetreuung mit hoher juristischer Kompetenz und persönlichem Einsatz.